G-Dschungel: Was man für die Party im Club nun braucht
2G, 2.5G, 1.8930G? Was braucht man, um in seinem liebsten Club ab 1. Oktober abfeiern zu gehen? Der G-Dschungel ist für manche schon zu chaotisch. Doch zu hause bleiben muss man deshalb nicht! Die rasende Reporterin bringt Licht ins Dunkel und sprach mit Frank Steinke, der am 1. Oktober endlich wieder die Stammgäste im A-Danceclub begrüßen wird.
Ab 1. Oktober gelten für Tages- und Nachtgastronomie wieder neue Regelungen, die es zu durchblicken gilt. Für die Tagesgastronomie gilt die 2.5 G Regel: Das halbe G steht für den PCR-Test. Wer also Essen gehen möchte, kann dies auch ungeimpft und nicht genesen mit einem gültigen PCR-Test. In der Nachtgastronomie gilt dies nur für die Mitarbeiter – Gäste müssen sich an 2G halten. 2G steht für GGGeimpft oder GGGenesen. „Bei Zusammenkünften ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen haben nur mehr geimpfte und/oder genesene Personen Zutritt (2-G-Regel)“, so das Bundesministerium. Im A-Danceclub ist man auf der sicheren Seite. „Unser Personal ist komplett 2G. Vom DJ bis zum Barpersonal sind alle geimpft oder genesen oder sogar beides“, versichert Betriebsleiter Frank Steinke.
Welche Nachweise gelten nun im Club?
Nun gab es anfangs verschiedenste Varianten der Impfnachweise, die Zertifikate sehen alle unterschiedlich aus. Frank Steinke, auch Corona-Beauftragter, erklärt: „Es ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, wie die Nachweise aussehen. Das macht es natürlich für die Gäste schwierig. Bei uns gilt natürlich der Impfpass und am besten der Grüne Pass – beides in Kombination mit dem Ausweis. Als Genesen zählt man nur noch 90 Tage. Die Nachweise sehen auch von Bundesland zu Bundesland verschieden aus. Hier setzen wir natürlich zusätzlich auch auf die Pflicht, den Ausweis zusätzlich vorzuweisen.“
„Als Nachweise gilt etwa ein Absonderungsbescheid oder eine ärztliche Bestätigung über eine molekularbiologisch bestätigte Infektion. Ein Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt für 90 Tage ab dem Testzeitpunkt“, heißt es auf der Seite des Bundesministeriums.
Welche Nachweise gelten im Club nicht?
Für die Nachtgastronomie gilt für Gäste weder 2.5 G noch 3G. PCR-Tests erlauben somit keinen Einlass in den Club, Wohnzimmertests gelten ebenfalls nicht.
September 2021, Vanessa Licht